Dienstag, 27. April 2021
LSG verweigert weiterhin Leistungen
kasparhauser, 18:47h
L S G
L 11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 27. Apr. 2021
E I L T
Sehr geehrte Frau ernst,
ich empfinde es als unhöflich, daß Sie mir die angeforderten Unterlagen vorenthalten.
Da ich bei den von Ihnen genannten drei Verfahren eindeutig Leistungen haben wollte, hätten die Verfahren an das SG zurückgehen müssen. Ist dies geschehen oder holen Sie es nach?
Schließlich sollen Sie meinen Willen (auf Leistungen) meistbegünstigend auslegen.
Ich bemängel ausdrücklich, daß Sie bewußt gegen dieses Abkommen verstoßen:
Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Auszug:
VI. BEHANDLUNG DER OPFER 10. Opfer sollen vom Staat und, soweit zutreffend, von zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Privatunternehmen mit Mitgefühl und unter Achtung ihrer Würde und ihrer Menschenrechte behandelt werden und es sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Sicherheit und ihre Privatsphäre ebenso wie die ihrer Familien zu gewährleisten. Der Staat soll sicherstellen, dass in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften so weit wie möglich Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass ein Opfer, das Gewalt oder ein Trauma erlitten hat, besondere Aufmerk-samkeit und Betreuung erhält, um zu vermeiden, dass das Opfer im Zuge der Rechts- und Verwal-tungsverfahren, die Gerechtigkeit und Wiedergutmachung gewähren sollen, erneut traumatisiert wird.
Mir hätte also schon in 2008 geholfen werden müssen. Die unterlassene Hilfe stellt eine Weiße Folter da und ist ein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Damit dies endlich abgestellt wird oder zumindest gemildert, stelle ich den Antrag, daß die Hauptträger nach dem SGB IX, Jobcenter Neukölln, Sozialamt Neukölln und die Arge verurteilt werden, mir unverzüglich jeweils 200.000 anzuweisen und den Rest, wohl zusammen mit den anderen Trägern bis Ende Mai 2021 ausrechnen und anweisen.
Da mir der Teilhabeplan als bewilligt gilt, § 18 SGB IX, gilt auch mein Persönliches Budget in Höhe von 8.000 Euro im Monat, 13 x im Jahr als bewilligt. Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 27. Apr. 2021
E I L T
Sehr geehrte Frau ernst,
ich empfinde es als unhöflich, daß Sie mir die angeforderten Unterlagen vorenthalten.
Da ich bei den von Ihnen genannten drei Verfahren eindeutig Leistungen haben wollte, hätten die Verfahren an das SG zurückgehen müssen. Ist dies geschehen oder holen Sie es nach?
Schließlich sollen Sie meinen Willen (auf Leistungen) meistbegünstigend auslegen.
Ich bemängel ausdrücklich, daß Sie bewußt gegen dieses Abkommen verstoßen:
Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Auszug:
VI. BEHANDLUNG DER OPFER 10. Opfer sollen vom Staat und, soweit zutreffend, von zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Privatunternehmen mit Mitgefühl und unter Achtung ihrer Würde und ihrer Menschenrechte behandelt werden und es sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Sicherheit und ihre Privatsphäre ebenso wie die ihrer Familien zu gewährleisten. Der Staat soll sicherstellen, dass in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften so weit wie möglich Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass ein Opfer, das Gewalt oder ein Trauma erlitten hat, besondere Aufmerk-samkeit und Betreuung erhält, um zu vermeiden, dass das Opfer im Zuge der Rechts- und Verwal-tungsverfahren, die Gerechtigkeit und Wiedergutmachung gewähren sollen, erneut traumatisiert wird.
Mir hätte also schon in 2008 geholfen werden müssen. Die unterlassene Hilfe stellt eine Weiße Folter da und ist ein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Damit dies endlich abgestellt wird oder zumindest gemildert, stelle ich den Antrag, daß die Hauptträger nach dem SGB IX, Jobcenter Neukölln, Sozialamt Neukölln und die Arge verurteilt werden, mir unverzüglich jeweils 200.000 anzuweisen und den Rest, wohl zusammen mit den anderen Trägern bis Ende Mai 2021 ausrechnen und anweisen.
Da mir der Teilhabeplan als bewilligt gilt, § 18 SGB IX, gilt auch mein Persönliches Budget in Höhe von 8.000 Euro im Monat, 13 x im Jahr als bewilligt. Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Samstag, 9. Januar 2021
Wie der PetA belogen wird
kasparhauser, 17:40h
https://www.dropbox.com/s/4fioc8dvwnc7a4w/2021-01-05_bundestag_opfer-gewalttaten%2009-Jan-2021%2016-31-35.pdf
Sehr geehrte Frau Bähr,
vielen Dank für Ihr Schreiben mit dem Anhang.
Ich habe schon immer vermutet, daß der PetA von Behörden und Ministerien belogen und betrogen werden.
Aber, warum lassen Sie und Ihre Kollegen dies zu?
Die Klagen nach dem OEG liegen seit 2010 bei SG/LSG und werden nicht bearbeitet.
Dies hat System:
https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
https://fragdenstaat.de/anfrage/polizeigewalt-und-unterlassene-hilfe-vom-staat/#nachricht-427575
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL25kci5kZS9iZDJmMmYyZi0zNDI5LTQ4MGMtYTk3Ny1jMmUxMzRlZGRkMGU/
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-60135151.html
http://www.archeviva.com/massive-eingriffe-wie-gerichtsgutachter-familien-zerstoeren/
> http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
>
>
>
> http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsverfahren-gerichte-geben-gutachtern-haeufig-tendenzen-vor-1.1881878
Regierung kritisiert Gutachter:
http://www.nzz.ch/international/aktuelle-themen/abschiebungen-in-deutschland-regierung-wirft-aerzten-zweifelhafte-atteste-vor-ld.118264 >
Willkür in der Justiz: https://www.youtube.com/watch?fbclid=IwAR2tkZQX9JUvRQKCe-Khekz763CN9A8u55m8YfjIupbblSnHNiXQ02kTqKY&v=muzpJt4Jef0&feature=youtu.be
Das diese Gesetze nicht umgesetzt wurden und auch nicht berücksichtigt werden, kann man wohl nicht mit "Nichtwissen" bestreiten, sondern nur mit
Dummheit und Ignoranz: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die
EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN
4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta
der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über
bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte.
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das
Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Daher hat die UN unter Führung von Prof. Nils Melzer am 29.10.2020 ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet.
Zu der von Ihnen behaupteten Unabhängigkeit der Richter lesen Sie bitte VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.
Unser Justizsenator hat mir vor wenigen Tagen geschrieben, daß man die Richter sehr sorgfältig auswähle.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte Frau Bähr,
vielen Dank für Ihr Schreiben mit dem Anhang.
Ich habe schon immer vermutet, daß der PetA von Behörden und Ministerien belogen und betrogen werden.
Aber, warum lassen Sie und Ihre Kollegen dies zu?
Die Klagen nach dem OEG liegen seit 2010 bei SG/LSG und werden nicht bearbeitet.
Dies hat System:
https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
https://fragdenstaat.de/anfrage/polizeigewalt-und-unterlassene-hilfe-vom-staat/#nachricht-427575
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL25kci5kZS9iZDJmMmYyZi0zNDI5LTQ4MGMtYTk3Ny1jMmUxMzRlZGRkMGU/
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-60135151.html
http://www.archeviva.com/massive-eingriffe-wie-gerichtsgutachter-familien-zerstoeren/
> http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
>
>
>
> http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsverfahren-gerichte-geben-gutachtern-haeufig-tendenzen-vor-1.1881878
Regierung kritisiert Gutachter:
http://www.nzz.ch/international/aktuelle-themen/abschiebungen-in-deutschland-regierung-wirft-aerzten-zweifelhafte-atteste-vor-ld.118264 >
Willkür in der Justiz: https://www.youtube.com/watch?fbclid=IwAR2tkZQX9JUvRQKCe-Khekz763CN9A8u55m8YfjIupbblSnHNiXQ02kTqKY&v=muzpJt4Jef0&feature=youtu.be
Das diese Gesetze nicht umgesetzt wurden und auch nicht berücksichtigt werden, kann man wohl nicht mit "Nichtwissen" bestreiten, sondern nur mit
Dummheit und Ignoranz: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die
EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN
4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta
der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über
bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte.
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das
Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Daher hat die UN unter Führung von Prof. Nils Melzer am 29.10.2020 ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet.
Zu der von Ihnen behaupteten Unabhängigkeit der Richter lesen Sie bitte VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.
Unser Justizsenator hat mir vor wenigen Tagen geschrieben, daß man die Richter sehr sorgfältig auswähle.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Samstag, 18. Januar 2020
Meine Petition gegen den Korruptionsbeauftragten
kasparhauser, 18:54h
Abgeordnetenhaus Berlin
Petitionsausschuß
4790/18
Per Telefax
Berlin, 18. Jan. 2020
Korruptionsbeauftragter
Sehr geehrte Frau Kreft,
ich hatte durch Nutzung Ihres Formblattes gehofft, daß ich papierlos arbeiten könne.
Schon mit 7.9.2011 hatte mir mein Orthopäde, Herr Dr. Turczynsky attestiert, daß mir das Merkzeichen „G“ zuzusprechen ist. Die Voraussetzung dafür steht auf der Seite beim LAGeSo: G - erhebliche Gehbehinderung
Erheblich gehbehindert bedeutet, dass die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Das heißt, dass nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Gefahren für sich oder andere eine Strecke von etwa 2 km in circa einer halben Stunde gelaufen werden kann.
Dies konnte ich seitdem widerrechtlichen und geplanten, somit heimtückischen Angriff, von zwei Polizisten in Zivil am 20.2.2008 nicht. Aber trotz der Aufklärungspflichten der Leistungsträger ist nie ein entsprechender Hinweis erfolgt, siehe zu den Pflichten BGH, Urteil vom 2.8.2018, III ZR 466/16.
Im Sommer 2019 erfuhr ich dann, daß diese Verweigerung von Hilfen an Opfer von Gewalt System hat und so wir Opfer dann auch Opfer staatlicher Stellen werden.
Den begründeten Verdacht der Korruption meldete ich am 29.7.2019 dem Korruptionsbeauftragten von Berlin, Herrn Dr. Reiff. Dieser wollte aber trotz meiner Hinweise auf die Vorgänge in Bremen-Niedersachsen keinen Anhaltspunkt für Korruption erkennen.
Mehrfach hatte ich bei den Leistungsträgern einen Teilhabeplan nach § 19 SGB IX beantragt, was aber entweder überhaupt nicht bearbeitet wurde oder einfach abgelehnt wurde. Meine Klagen verliefen bei SG und LSG erfolglos. Dabei schrecken die Richter auch vor Lug und Betrug nicht zurück, aber der Korruptionsbeauftragte will darin keine Korruption erkennen.
Da das Internet voll von Literatur zum Thema Korruption bei Gericht und bei Gutachtern ist, sehe ich von einzelnen Nachweisen ab. Aber angesichts dieser Fülle von Aussagen und Literatur zur Korruption ist es mehr als verwunderlich, wenn ein Korruptionsbeauftragter keine Korruption erkennen will.
Daher sollte gegen Herrn Dr. Reiff ermittelt werden im Rahmen des Disziplinarrechts.
Auf diese Richtlinie, gegen die in Deutschland bewußt und ungestraft verstoßen wird, verweise ich: RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Oktober 2012
Jeder rechtschaffende Mensch sollte gegen Korruption vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Petitionsausschuß
4790/18
Per Telefax
Berlin, 18. Jan. 2020
Korruptionsbeauftragter
Sehr geehrte Frau Kreft,
ich hatte durch Nutzung Ihres Formblattes gehofft, daß ich papierlos arbeiten könne.
Schon mit 7.9.2011 hatte mir mein Orthopäde, Herr Dr. Turczynsky attestiert, daß mir das Merkzeichen „G“ zuzusprechen ist. Die Voraussetzung dafür steht auf der Seite beim LAGeSo: G - erhebliche Gehbehinderung
Erheblich gehbehindert bedeutet, dass die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Das heißt, dass nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Gefahren für sich oder andere eine Strecke von etwa 2 km in circa einer halben Stunde gelaufen werden kann.
Dies konnte ich seitdem widerrechtlichen und geplanten, somit heimtückischen Angriff, von zwei Polizisten in Zivil am 20.2.2008 nicht. Aber trotz der Aufklärungspflichten der Leistungsträger ist nie ein entsprechender Hinweis erfolgt, siehe zu den Pflichten BGH, Urteil vom 2.8.2018, III ZR 466/16.
Im Sommer 2019 erfuhr ich dann, daß diese Verweigerung von Hilfen an Opfer von Gewalt System hat und so wir Opfer dann auch Opfer staatlicher Stellen werden.
Den begründeten Verdacht der Korruption meldete ich am 29.7.2019 dem Korruptionsbeauftragten von Berlin, Herrn Dr. Reiff. Dieser wollte aber trotz meiner Hinweise auf die Vorgänge in Bremen-Niedersachsen keinen Anhaltspunkt für Korruption erkennen.
Mehrfach hatte ich bei den Leistungsträgern einen Teilhabeplan nach § 19 SGB IX beantragt, was aber entweder überhaupt nicht bearbeitet wurde oder einfach abgelehnt wurde. Meine Klagen verliefen bei SG und LSG erfolglos. Dabei schrecken die Richter auch vor Lug und Betrug nicht zurück, aber der Korruptionsbeauftragte will darin keine Korruption erkennen.
Da das Internet voll von Literatur zum Thema Korruption bei Gericht und bei Gutachtern ist, sehe ich von einzelnen Nachweisen ab. Aber angesichts dieser Fülle von Aussagen und Literatur zur Korruption ist es mehr als verwunderlich, wenn ein Korruptionsbeauftragter keine Korruption erkennen will.
Daher sollte gegen Herrn Dr. Reiff ermittelt werden im Rahmen des Disziplinarrechts.
Auf diese Richtlinie, gegen die in Deutschland bewußt und ungestraft verstoßen wird, verweise ich: RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Oktober 2012
Jeder rechtschaffende Mensch sollte gegen Korruption vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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