Dienstag, 27. April 2021
LSG verweigert weiterhin Leistungen
kasparhauser, 18:47h
L S G
L 11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 27. Apr. 2021
E I L T
Sehr geehrte Frau ernst,
ich empfinde es als unhöflich, daß Sie mir die angeforderten Unterlagen vorenthalten.
Da ich bei den von Ihnen genannten drei Verfahren eindeutig Leistungen haben wollte, hätten die Verfahren an das SG zurückgehen müssen. Ist dies geschehen oder holen Sie es nach?
Schließlich sollen Sie meinen Willen (auf Leistungen) meistbegünstigend auslegen.
Ich bemängel ausdrücklich, daß Sie bewußt gegen dieses Abkommen verstoßen:
Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Auszug:
VI. BEHANDLUNG DER OPFER 10. Opfer sollen vom Staat und, soweit zutreffend, von zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Privatunternehmen mit Mitgefühl und unter Achtung ihrer Würde und ihrer Menschenrechte behandelt werden und es sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Sicherheit und ihre Privatsphäre ebenso wie die ihrer Familien zu gewährleisten. Der Staat soll sicherstellen, dass in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften so weit wie möglich Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass ein Opfer, das Gewalt oder ein Trauma erlitten hat, besondere Aufmerk-samkeit und Betreuung erhält, um zu vermeiden, dass das Opfer im Zuge der Rechts- und Verwal-tungsverfahren, die Gerechtigkeit und Wiedergutmachung gewähren sollen, erneut traumatisiert wird.
Mir hätte also schon in 2008 geholfen werden müssen. Die unterlassene Hilfe stellt eine Weiße Folter da und ist ein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Damit dies endlich abgestellt wird oder zumindest gemildert, stelle ich den Antrag, daß die Hauptträger nach dem SGB IX, Jobcenter Neukölln, Sozialamt Neukölln und die Arge verurteilt werden, mir unverzüglich jeweils 200.000 anzuweisen und den Rest, wohl zusammen mit den anderen Trägern bis Ende Mai 2021 ausrechnen und anweisen.
Da mir der Teilhabeplan als bewilligt gilt, § 18 SGB IX, gilt auch mein Persönliches Budget in Höhe von 8.000 Euro im Monat, 13 x im Jahr als bewilligt. Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 27. Apr. 2021
E I L T
Sehr geehrte Frau ernst,
ich empfinde es als unhöflich, daß Sie mir die angeforderten Unterlagen vorenthalten.
Da ich bei den von Ihnen genannten drei Verfahren eindeutig Leistungen haben wollte, hätten die Verfahren an das SG zurückgehen müssen. Ist dies geschehen oder holen Sie es nach?
Schließlich sollen Sie meinen Willen (auf Leistungen) meistbegünstigend auslegen.
Ich bemängel ausdrücklich, daß Sie bewußt gegen dieses Abkommen verstoßen:
Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Auszug:
VI. BEHANDLUNG DER OPFER 10. Opfer sollen vom Staat und, soweit zutreffend, von zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Privatunternehmen mit Mitgefühl und unter Achtung ihrer Würde und ihrer Menschenrechte behandelt werden und es sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Sicherheit und ihre Privatsphäre ebenso wie die ihrer Familien zu gewährleisten. Der Staat soll sicherstellen, dass in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften so weit wie möglich Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass ein Opfer, das Gewalt oder ein Trauma erlitten hat, besondere Aufmerk-samkeit und Betreuung erhält, um zu vermeiden, dass das Opfer im Zuge der Rechts- und Verwal-tungsverfahren, die Gerechtigkeit und Wiedergutmachung gewähren sollen, erneut traumatisiert wird.
Mir hätte also schon in 2008 geholfen werden müssen. Die unterlassene Hilfe stellt eine Weiße Folter da und ist ein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Damit dies endlich abgestellt wird oder zumindest gemildert, stelle ich den Antrag, daß die Hauptträger nach dem SGB IX, Jobcenter Neukölln, Sozialamt Neukölln und die Arge verurteilt werden, mir unverzüglich jeweils 200.000 anzuweisen und den Rest, wohl zusammen mit den anderen Trägern bis Ende Mai 2021 ausrechnen und anweisen.
Da mir der Teilhabeplan als bewilligt gilt, § 18 SGB IX, gilt auch mein Persönliches Budget in Höhe von 8.000 Euro im Monat, 13 x im Jahr als bewilligt. Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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