Samstag, 18. Januar 2020
Meine Petition gegen den Korruptionsbeauftragten
Abgeordnetenhaus Berlin
Petitionsausschuß
4790/18




Per Telefax




Berlin, 18. Jan. 2020




Korruptionsbeauftragter



Sehr geehrte Frau Kreft,

ich hatte durch Nutzung Ihres Formblattes gehofft, daß ich papierlos arbeiten könne.

Schon mit 7.9.2011 hatte mir mein Orthopäde, Herr Dr. Turczynsky attestiert, daß mir das Merkzeichen „G“ zuzusprechen ist. Die Voraussetzung dafür steht auf der Seite beim LAGeSo: G - erhebliche Gehbehinderung
Erheblich gehbehindert bedeutet, dass die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Das heißt, dass nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Gefahren für sich oder andere eine Strecke von etwa 2 km in circa einer halben Stunde gelaufen werden kann.
Dies konnte ich seitdem widerrechtlichen und geplanten, somit heimtückischen Angriff, von zwei Polizisten in Zivil am 20.2.2008 nicht. Aber trotz der Aufklärungspflichten der Leistungsträger ist nie ein entsprechender Hinweis erfolgt, siehe zu den Pflichten BGH, Urteil vom 2.8.2018, III ZR 466/16.

Im Sommer 2019 erfuhr ich dann, daß diese Verweigerung von Hilfen an Opfer von Gewalt System hat und so wir Opfer dann auch Opfer staatlicher Stellen werden.

Den begründeten Verdacht der Korruption meldete ich am 29.7.2019 dem Korruptionsbeauftragten von Berlin, Herrn Dr. Reiff. Dieser wollte aber trotz meiner Hinweise auf die Vorgänge in Bremen-Niedersachsen keinen Anhaltspunkt für Korruption erkennen.

Mehrfach hatte ich bei den Leistungsträgern einen Teilhabeplan nach § 19 SGB IX beantragt, was aber entweder überhaupt nicht bearbeitet wurde oder einfach abgelehnt wurde. Meine Klagen verliefen bei SG und LSG erfolglos. Dabei schrecken die Richter auch vor Lug und Betrug nicht zurück, aber der Korruptionsbeauftragte will darin keine Korruption erkennen.

Da das Internet voll von Literatur zum Thema Korruption bei Gericht und bei Gutachtern ist, sehe ich von einzelnen Nachweisen ab. Aber angesichts dieser Fülle von Aussagen und Literatur zur Korruption ist es mehr als verwunderlich, wenn ein Korruptionsbeauftragter keine Korruption erkennen will.

Daher sollte gegen Herrn Dr. Reiff ermittelt werden im Rahmen des Disziplinarrechts.

Auf diese Richtlinie, gegen die in Deutschland bewußt und ungestraft verstoßen wird, verweise ich: RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Oktober 2012
Jeder rechtschaffende Mensch sollte gegen Korruption vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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